Hier finden Sie
unsere Leistungen

Die Katholische Sozialstation Dreiländereck bietet ein umfassendes Versorgungsangebot für ältere, chronisch kranke, pflegebedürftige und psychisch belastete Menschen sowie ihre Angehörigen. Unser Ziel: Selbstständigkeit fördern, Lebensqualität erhalten und Pflege zukunftsfähig gestalten – ambulanter, rehabilitativer, gerontopsychiatrischer und vernetzt im Quartier. 

Eine Pflegekraft in blauer Berufskleidung hält tröstend die Hand einer älteren Frau.

Das sind unsere
Leistungen von
A bis Z damit Sie
gut betreut sind

Beratungsbesuch

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Was ist das?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche finden bei Ihnen zu Hause statt. Folgebesuche können optional auch online via Webcam stattfinden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!

An wen richtet sich das?

Die Pflegeberatungsbesuche richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige, die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen beanspruchen, können die Pflegeberatungsbesuche freiwillig einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Wer bezahlt das?

Die Kosten der Pflegeberatungsbesuche trägt die zuständige Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Liegt kein Pflegegrad vor, kann der Beratungsbesuch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Warum Sie mit
den Leistungen
bei uns richtig sind

Pflegeverständnis

Wir fördern gezielt die Selbstpflege-kompetenz der Menschen, unterstützen bei Einschränkungen und ermöglichen mehr Autonomie im Alltag.

Personzentrierte Pflege  

Wir begegnen Menschen als aktive Partner, treffen Entscheidungen gemeinsam und gestalten Pflege-beziehungen auf Basis von Respekt, Empathie und Individualität.

Rehabilitativ, wissenschaftlich fundiert 

Mit rehabilitativer Pflege, APN-Expertise und gerontopsychiatrischem Wissen stärken wir Alltagfähigkeiten, fördern Gesundheit und begleiten komplexe Situationen sicher.

Haltung

Christliches Menschenbild, diakonischer Auftrag.

Ein aufgeräumter Schreibtisch mit Laptop, Notizbuch, Stift, Kaffeetasse und Dokumenten in einem hellen Raum.

Von der Kontakt-
aufnahme zum
individuellen Plan

2. Beratung & Klärung

Wir erheben gemeinsam den Bedarf, besprechen Wünsche und Versorgungsziele. 

4. Beginn der Versorgung

Nach Klärung der Finanzierung und Vertragsformalitäten starten wir die Versorgung.

1. Erstgespräch

Wir starten mit einem
unverbindlichen Gespräch – telefonisch oder vor Ort.

3. Individueller Plan

Wir erstellen einen individuellen Pflege-, Betreuungs- oder Präventionsplan. 

Von der Kontakt-
aufnahme zum
individuellen Plan

1. Erstgespräch

Wir starten mit einem
unverbindlichen Gespräch – telefonisch oder vor Ort.

2. Beratung & Klärung

Wir erheben gemeinsam den Bedarf, besprechen Wünsche und Versorgungsziele. 

3. Individueller Plan

Wir erstellen einen individuellen Pflege-, Betreuungs- oder Präventionsplan. 

4. Beginn der Versorgung

Nach Klärung der Finanzierung und Vertragsformalitäten starten wir die Versorgung.

Was kostes das -
und wer zahlt?

Viele Leistungen werden bereits ab Pflegegrad 1 von der Pflegeversicherung übernommen – darunter der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich sowie voll erstattungsfähige Schulungen und Beratungen. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Tages- und Verhinderungspflege hinzu, ergänzt durch hauswirtschaftliche Unterstützung, die individuell kombinierbar sind. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir alle Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten transparent und verständlich mit Ihnen.

Ihre Ansprech-
personen

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit zur Seite und unterstützen Sie gern bei allen Anliegen. Sie erreichen uns telefonisch unter 07621 / 9811-10, damit wir Ihr Anliegen direkt gemeinsam klären können.